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Steuerliche Änderungen 2008
Beim Bund:
Am 24. Februar 2008 wurde über die
Unternehmenssteuer-reform II abgestimmt.
Die Vorlage wurde angenommen. Die Inkraftsetzung wird
voraussichtlich auf den 1. Januar 2009 erfolgen. Damit wird auf
Bundesebene die angestrebte Milderung der wirtschaftlichen
Doppelbelastung auf Gewinnausschüttungen in Kraft treten. Liegt eine
qualifizierte Beteiligung vor (mehr als 10%) so werden die
Gewinnausschüttungen im Privatvermögen zu 60% und Vorliegen von
Geschäftsvermögen zu 50% besteuert. Künftig besteht zusätzliches
Potential in der Steuerplanung im Spannungs-feld von Gehaltsbezügen
einerseits und Gewinnausschüttungen anderseits. Details dazu finden Sie unter
http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00579/00608/
00632/index.html?lang=de
In der
gebunden Vorsorge (Säule 3a) kann der Kapitalbezug bis zur
effektiven Aufgabe der Erwerbstätigkeit – jedoch längstens fünf
Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus – aufgeschoben werden.
Solange ist eine steuerbegünstigte Vorsorge in der Säule 3a möglich.
Weitere Details finden Sie unter
http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/aktuell/index.html?lang=de.
Erwerbstätige können bis zu fünf 3a-Vorsorgeverträge abschliessen
und diese gestaffelt auflösen. Damit lässt sich gemäss heutiger
gültiger Praxis die Steuerprogression brechen.
Bei der Bundessteuer werden die Sofortmassnahmen im Bereiche der
Ehegattenbesteuerung
per 1. Januar 2008 wirksam. Weitere Details finden Sie unter
http://www.parlament.ch/d/dokumentation/do-archiv/Seiten/do-ehepaarbesteuerung.aspx
Per 1. Januar ist das Bundesgesetz zur
Bekämpfung der Schwarzarbeit
in Kraft getreten. Im privaten Bereich ist davon betroffen, wer eine
Putzfrau beschäftigt. Es geht darum die erforder-lichen Abgaben zu
entrichten. Ausgleichskassen bieten Lösungen an
www.topcombi.ch, die aber in
vielen Fällen der gegebenen Situation nicht gerecht wird. In solchen
Fällen kommt allenfalls das vereinfachte Verfahren mit der örtlichen
Ausgleichskasse in Frage vgl.
http://www.keine-schwarzarbeit.ch/hilfsmittel/privatpersonen/00074/index.html?lang=de.
Für
konkrete Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Im Kanton Bern:
Am 24. Februar wurde ebenfalls im Kanton Bern über eine Steuer-vorlage abgestimmt. Leider sind die vom Grossen Rat beschlos-senen Steuererleichterungen teilweise rückgängig gemacht worden. Geblieben sind Entlastungen für Familien und den Mittelstand. Diese werden ab 1. Januar 2009 im beschlossenen Umfang in Kraft treten. Für das Jahr 2008 ist im Kanton ein Rabatt vorgesehen um auch der Teuerung entgegenzutreten. Im Kanton Bern wurde auch eine Milderung der Doppelbelastung bei vorliegen einer qualifizierten Beteiligung beim Anteilseigner angenommen. Im Gegensatz zum Bund wird im Kanton nicht der zu versteuernde Beteiligungsertrag gekürzt sondern der massgebende Steuersatz. Diese Neuerung entfacht ihre Wirkung bereits ab dem 1. Januar 2008. Details finden Sie unter http://www.fin.be.ch/site/sv-steuerverwaltung/sv-aktuell/sv-aktuell-aktuelle-informationen.htm?newsId=12369
Im
Kanton Solothurn:
Auf den 1.Januar 2008 tritt eine Teilrevision des Steuerge-setzes mit zahlreichen Entlastungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen finden Sie unter http://www.so.ch/departemente/finanzen/steueramt/aktuelles.html
Im Kanton Aargau:
Eine Revision insbesondere zur Stärkung des Standortes wurde bereits Ende 2006 verabschiedet. Einzelne Elemente sind bereits per 1. Januar 2007 in Kraft getreten (z.B. Milderung der wirtschaftlichen Belastung auf Gewinnausschüttungen). Nächste Änderungen sind für 1. Januar 2009 für juristische Personen vorgesehen und ab 1. Januar 2010 soll der Tarif für natürliche Personen Senkungen erfahren. Mehr dazu unter http://www.ag.ch/steueramt/de/pub/aktuelles.php >Teilrevision des Steuergesetzes.