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News

Steuerliche Änderungen 2008

Beim Bund:

Am 24. Februar 2008 wurde über die Unternehmenssteuer-reform II abgestimmt. Die Vorlage wurde angenommen. Die Inkraftsetzung wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2009 erfolgen. Damit wird auf Bundesebene die angestrebte Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf Gewinnausschüttungen in Kraft treten. Liegt eine qualifizierte Beteiligung vor (mehr als 10%) so werden die Gewinnausschüttungen im Privatvermögen zu 60% und Vorliegen von Geschäftsvermögen zu 50% besteuert. Künftig besteht zusätzliches Potential in der Steuerplanung im Spannungs-feld von Gehaltsbezügen einerseits und Gewinnausschüttungen anderseits. Details dazu finden Sie unter http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00579/00608/
00632/index.html?lang=de

In der gebunden Vorsorge (Säule 3a) kann der Kapitalbezug bis zur effektiven Aufgabe der Erwerbstätigkeit – jedoch längstens fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus – aufgeschoben werden. Solange ist eine steuerbegünstigte Vorsorge in der Säule 3a möglich. Weitere Details finden Sie unter http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/aktuell/index.html?lang=de.
Erwerbstätige können bis zu fünf 3a-Vorsorgeverträge abschliessen und diese gestaffelt auflösen. Damit lässt sich gemäss heutiger gültiger Praxis die Steuerprogression brechen.

Bei der Bundessteuer werden die Sofortmassnahmen im Bereiche der Ehegattenbesteuerung per 1. Januar 2008 wirksam. Weitere Details finden Sie unter http://www.parlament.ch/d/dokumentation/do-archiv/Seiten/do-ehepaarbesteuerung.aspx

Per 1. Januar ist das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft getreten. Im privaten Bereich ist davon betroffen, wer eine Putzfrau beschäftigt. Es geht darum die erforder-lichen Abgaben zu entrichten. Ausgleichskassen bieten Lösungen an www.topcombi.ch, die aber in vielen Fällen der gegebenen Situation nicht gerecht wird. In solchen Fällen kommt allenfalls das vereinfachte Verfahren mit der örtlichen Ausgleichskasse in Frage vgl.
http://www.keine-schwarzarbeit.ch/hilfsmittel/privatpersonen/00074/index.html?lang=de.
Für konkrete Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Im Kanton Bern:

Am 24. Februar wurde ebenfalls im Kanton Bern über eine Steuer-vorlage abgestimmt. Leider sind die vom Grossen Rat beschlos-senen Steuererleichterungen teilweise rückgängig gemacht worden. Geblieben sind Entlastungen für Familien und den Mittelstand. Diese werden ab 1. Januar 2009 im beschlossenen Umfang in Kraft treten. Für das Jahr 2008 ist im Kanton ein Rabatt vorgesehen um auch der Teuerung entgegenzutreten. Im Kanton Bern wurde auch eine Milderung der Doppelbelastung bei vorliegen einer qualifizierten Beteiligung beim Anteilseigner angenommen. Im Gegensatz zum Bund wird im Kanton nicht der zu versteuernde Beteiligungsertrag gekürzt sondern der massgebende Steuersatz. Diese Neuerung entfacht ihre Wirkung bereits ab dem 1. Januar 2008. Details finden Sie unter http://www.fin.be.ch/site/sv-steuerverwaltung/sv-aktuell/sv-aktuell-aktuelle-informationen.htm?newsId=12369

 

Im Kanton Solothurn:

Auf den 1.Januar 2008 tritt eine Teilrevision des Steuerge-setzes mit zahlreichen Entlastungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen finden Sie unter http://www.so.ch/departemente/finanzen/steueramt/aktuelles.html

 

Im Kanton Aargau:

Eine Revision insbesondere zur Stärkung des Standortes wurde bereits Ende 2006 verabschiedet. Einzelne Elemente sind bereits per 1. Januar 2007 in Kraft getreten (z.B. Milderung der wirtschaftlichen Belastung auf Gewinnausschüttungen). Nächste Änderungen sind für 1. Januar 2009 für juristische Personen vorgesehen und ab 1. Januar 2010 soll der Tarif für natürliche Personen Senkungen erfahren. Mehr dazu unter http://www.ag.ch/steueramt/de/pub/aktuelles.php >Teilrevision des Steuergesetzes.